NEW Op Jück

Mit dem NEW Op Jück-On-Demand-Verkehr bieten wir noch mehr umweltfreundliche Mobilität!

Und zwar 100% digital, elektrisch und auf Abruf! Per App kannst du dir deine Fahrt bequem und individuell buchen. Unsere Fahrzeuge bringen dich innerhalb des Betriebsgebietes von einem gewünschten Punkt aus direkt zu deinem Ziel – zuverlässig und kostengünstig. Dabei haben wir vor allem ein Anliegen: Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Dich so einfach und flexibel wie möglich machen – auch abseits der Innenstädte. Und vor allem: Dieser Service ist zu 100% barrierefrei!
Unterwegs sammeln wir noch andere Fahrgäste ein. So wird die Fahrt für alle günstiger und wir leisten einen Beitrag zum Umweltschutz. Bitte beachte, dass sich deine Ankunftszeit am Zielort eventuell verändern kann, weil wir zur Mitnahme weiterer Fahrgäste ggf. einen Umweg fahren müssen. Gibst du jedoch eine bestimmte Ankunftszeit ein, wird deine Abholzeit so berechnet, dass wir diese in jedem Fall einhalten werden.

Betriebsgebiet / Betriebszeiten

  • Unseren NEW Op Jück-Service findest du im Gebiet von Rheindahlen, Hardt und in Teilen von Wickrath
  • montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr (Feiertage ausgenommen)
Bediengebiet NEW Op Jück

Und so funktioniert's:

GIB DEINE START- UND ZIELADRESSE EIN.

Sag uns mit wie vielen Personen du unterwegs bist und ob du eventuell einen Rollstuhlplatz benötigst. Wir zeigen dir sofort, ob für dich ein Fahrzeug verfügbar ist.

BUCHE DEINE FAHRT

In der App zeigen wir den Weg zum Abholort. Dort wartet für dich dein Fahrzeug. Du kannst live mitverfolgen in der App, wo sich dein Fahrzeug genau auf dem Weg zu dir befindet. Wir fahren dich dann zu einer sogenannten „virtuellen Haltestelle“, die meist nur wenige Meter von deinem Zielort entfernt ist.

ZAHLE IN DER APP

Der Fahrpreis ist der On-Demand-Tarif des Verkehrsverbunds-Rhein-Ruhr. Als Abonnentin oder Abonnent der NEW erhältst du attraktive Rabatte auf den Tarif. Abgerechnet wird direkt in der App, dort hinterlegst du ganz einfach eine von dir gewünschte Zahlungsart.

Gültig ab 01.01.2024

LuftlinieGrundpreisPreisPreisPreis
km(Abo)(1.Mitfahrer:in)(2+3.Mitfahrer:in)
24,00 €3,00 €2,00 €1,00 €
34,80 €3,60 €2,40 €1,20 €
45,50 €4,13 €2,75 €1,38 €
56,30 €4,73 €3,15 €1,58 €
67,10 €5,33 €3,55 €1,78 €
77,90 €5,93 €3,95 €1,98 €
88,60 €6,45 €4,30 €2,15 €
99,40 €7,05 €4,70 €2,35 €
1010,20 €7,65 €5,10 €2,55 €
1110,90 €8,18 €5,45 €2,73 €
1211,70 €8,78 €5,85 €2,93 €
1312,50 €9,38 €6,25 €3,13 €
1413,20 €9,90 €6,60 €3,30 €
1514,00 €10,50 €7,00 €3,50 €
1614,80 €11,10 €7,40 €3,70 €
1715,50 €11,63 €7,75 €3,88 €
1816,30 €12,23 €8,15 €4,08 €
1917,10 €12,83 €8,55 €4,28 €
>2017,80 €13,35 €8,90 €4,45 €

25% Rabatt auf den Grundpreis:

Als Abonnentin oder Abonnent der folgenden Tickets: Ticket1000, Ticket2000, SchokoTicket, YoungTicket, BärenTicket, FirmenTicket, GroßkundenAbo und SozialTicket, als schulpflichtiges Kind unter 14 Jahre oder als Schwerbehinderter mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV. Der Rabatt gilt auch für das ab 01.05.2023 gültige Deutschlandticket im Abo.

50% auf den Grundpreis:

Für die erste mitfahrende Person.

75% Rabatt auf den Grundpreis:

Für die zweite und dritte mitfahrende Person.

Kostenlose Fahrt:

Für die vierte und fünfte mitfahrende Person.


FAQ

Die NEW Op Jück-App steht für Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS im App Store oder Android im Google Play Store zur Verfügung.

NEW Op Jück fährt in einem Teilgebiet von Mönchengladbach-Rheindahlen und Umgebung.

Weitere Gebiete sind in Planung.

Zu Beginn fahren wir montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr (Feiertage ausgenommen).

In der NEW Op Jück -App kannst du mit der Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschrift zahlen.

Die Kosten sind abhängig von der Fahrtstrecke.
Bei Buchung mehrerer Personen auf einer Fahrt, gibt es einen deutlichen Preisnachlass für die Mitfahrer:innen.
Für VRR-ABO-Kunden (inkl. Deutschlandticket) gibt es 25 Prozent Rabatt – das ABO-Ticket muss den Fahrer:innen bei Fahrtantritt vorgezeigt werden.
Außerdem gibt es einen ermäßigten Tarif für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) und Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis samt Wertmarke.

Ja, es gibt für dich 25 Prozent Rabatt auf den Grundpreis. Bei der Buchung von NEW Op Jück gibst du an, ob ein ABO-Ticket vorhanden ist. Den Fahrer:innen muss dann nur das ABO-Ticket beim Einstieg zusammen mit dem Buchungscode vorgezeigt werden.

Eine bereits gebuchte Fahrt kann bis zum Eintreffen des Fahrzeugs wieder in der App storniert werden. Sollte die Fahrt nicht storniert werden und der Fahrgast nicht am Einstieg angetroffen werden, erfolgt ein anonymisierter Anruf auf das Smartphone des Fahrgastes, um NEW Op Jück und den Buchenden zusammen zu bringen. Erst wenn dies fehlschlägt, wird die Fahrt storniert und eine „No-show“-Gebühr in Höhe von drei Euro berechnet.

Die Fahrzeuge von NEW Op Jück haben eine Sitzerhöhung für Kinder mit an Bord. Auch Kinderwagen können mitgenommen werden, sofern die Größe des Kinderwagens eine Mitnahme in den eingesetzten Kraftfahrzeugen zulässt und die Sonderfläche noch nicht besetzt ist.

Reguläre Rollstühle können mit NEW Op Jück befördert werden. Rollstuhlfahrer:innen gelangen über eine Rampe in das Fahrzeug – auf Wunsch unterstützt das Fahrpersonal beim Ein- und Aussteigen. Leider können keine E-Rollstühle befördert werden und auch die Mitnahme von E-Scootern ist ausgeschlossen.

Tiere können im NEW Op Jück leider nicht befördert werden – eine Ausnahme besteht bei Begleithunden für Menschen mit Behinderungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für NEW Op Jück

§ 1 Gegenstand

Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH (im Folgenden „NEW“) betreibt unter dem Produktnamen „NEW Op Jück“ eine Buchungsplattform für einen Linienbedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend „On-Demand-Verkehr“). Die Beförderungsdienstleistung wird dabei durch die NEW erbracht. Das Produkt NEW Op Jück ist verkehrlich und tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsdienstleistung. Der On-Demand-Verkehr wird nur im Rahmen des für die jeweilige Stadt geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Die Kunden haben keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des On-Demand-Verkehr und die Erbringung von bestimmten Beförderungsdienstleistungen. Der Erfüllungsort für die Erbringung der Beförderungsdienstleistung ist das Gebiet der Stadt Mönchengladbach.

§ 2 Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung des On-Demand-Verkehr ist zunächst die Installation der NEW Op Jück - App von ioki im Auftrag der NEW im Google Play Store und im Apple Store. Der Download der angebotenen Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät ist kostenfrei. Eine Registrierung als Kundin bzw. Kunde ist erforderlich. Hierzu müssen Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Mobilnummer angegeben werden. Außerdem müssen die AGB und die Datenschutzbestimmungen akzeptiert werden.

§ 3 Buchung

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) bucht der Fahrgast den On-Demand-Verkehr unter Nutzung der App. Bei der Buchung über die App sendet der Fahrgast zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- und Zieladresse der Beförderungsdienstleistung an. Soweit der Fahrgast seine Geolocation freigibt, wird die geortete Location als Startadresse übernommen, andernfalls ist eine manuelle Eingabe durch den Fahrgast erforderlich. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein On-Demand-Verkehr vorhanden ist, welcher innerhalb der Servicezeit bereitgestellt werden kann. Unter Servicezeit ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Anfrage des Fahrgastes und Bereitstellung des On-Demand-Verkehr-Fahrzeugs am vom Fahrgast angefragten Startpunkt zu verstehen. Für NEW Op Jück ist eine Servicezeit von max. 30 Minuten hinterlegt. Sollte eine Bereitstellung des Fahrzeugs nicht innerhalb der Servicezeit möglich sein, wird die unverbindliche Fahrtanfrage nicht bestätigt und der Fahrgast darüber informiert. Befindet sich ein Fahrzeug innerhalb der Servicezeit in Reichweite, erhält der Fahrgast ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält:

  • voraussichtliche Abholzeit
  • voraussichtliche Ankunftszeit
  • Preis
  • voraussichtliche Wegstrecke
  • Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
  • Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
  • Angaben zum Transportdienstleister

Der Fahrgast hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen und dadurch das Angebot anzunehmen. Die NEW wird die Buchung bestätigen und den Fahrgast über die App laufend über den Status der Beförderungsleistung informieren. Nimmt der Fahrgast innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot.

§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag

Die Nutzung der App ist für den Fahrgast kostenfrei, bis auf die anfallenden von den  Fahrgästen zu tragenden Verbindungskosten. Mit der Buchung kommt zwischen dem Fahrgast und der NEW ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsdienstleistung zustande und der Fahrgast schuldet gegenüber der NEW den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis. Der Fahrpreis entspricht dem relationsbezogenen Verbindungspreis gem. dem gültigen VRR-Gemeinschaftstarif für On-Demand-Verkehre.

§ 5 Fahrtberechtigung / Bezahlung

Der Fahrgast muss bei Fahrtantritt über eine gültige Fahrtberechtigung verfügen. Die Fahrtberechtigung wird nachgewiesen über einen bei der Buchung über die App bereitgestellten Buchungscode. Zusätzlich müssen Kunden, die zu einem ermäßigten Tarif gebucht haben, ihre Fahrkarte gem. VRR-Tarifbestimmungen oder ihren Schwerbehindertenausweis (Ausweis, Beiblatt und gültige Wertmarke) bei Zustieg ins Fahrzeug (Fahrtantritt) dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzeigen. Nur die Originalfahrkarte bzw. der Originalausweis werden anerkannt. Der Fahrer ist zu einer Kontrolle bzw. Prüfung der Fahrkarte bzw. des Schwerbehindertenausweises berechtigt. Der Fahrgast ist zur Aushändigung der Fahrkarte / des Schwerbehindertenausweises an den Fahrer zu Prüf- und Kontrollzwecken verpflichtet.
Der Zahl- bzw. Abbuchungsvorgang zur Beförderungsleistung wird erst nach Abschluss der Beförderungsleistung ausgelöst.
Eine Zahlung im Fahrzeug ist weder bar noch elektronisch möglich.
Der NEW steht es frei, zukünftig auch andere Zahlsysteme anzubieten; in diesem Fall werden Kunden hierüber und die dazu geltenden Bedingungen informiert.
 

§ 6 Nichtausführung einer Buchung (Stornierung)

Wird die Buchung aus Gründen, die nicht durch den Fahrgast zu vertreten sind (z.B. Stornierung durch den Fahrer aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, o.ä.) nicht ausgeführt, tritt die NEW von dem Beförderungsvertrag zurück. In diesem Fall wird der Zahl- und Abbuchungsvorgang nicht ausgelöst und der Fahrgast schuldet der NEW keinen Fahrpreis.
Liegen die Gründe für das Nichtausführen der Buchung im Verhalten des Fahrgastes gilt folgendes:

  • Erscheint der Fahrgast zur über die App angegebenen Abfahrtzeit nicht am vorgegebenen Abholort („No-show“), wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung gestellt, die Abbuchung des Fahrpreises entfällt.
  • Storniert der Fahrgast die von ihm gebuchte und von NEW über die App bestätigte Fahrt bis zum Eintreffen des Fahrzeugs am festgesetzten Abholort, entstehen keine Kosten.
  • Wenn sich die gebuchte Abfahrt des Fahrzeugs wider Erwarten über die Servicezeit hinaus verzögert, ist der Fahrgast berechtigt, die gebuchte und von der NEW über die App bestätigte Fahrt unter Nutzung des dafür in der App vorgesehenen Bedienfeldes zu stornieren, ohne dass ihmhierdurch Kosten entstehen.

NEW behält sich vor, Fahrgästen bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen am Abholort künftig keine Beförderungsdienstleistung von NEW Op Jück mehr anzubieten.

§ 7 Haftung

Die Haftung von NEW im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des On-Demand-Verkehr einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von NEW oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von NEW bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung von NEW nach sonstigen gesetzlich zwingend anzuwendenden Vorschriften, wie bspw. dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des On-Demand-Verkehr

Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweils gültigen Tarife – und Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes (VRR). Zudem wird darauf hingewiesen, dass:

  • ein Anspruch auf Beförderung bei NEW Op Jück erst bei Annahme des über die App unterbreiteten Fahrtangebotes durch den Fahrgast entsteht. Ferner besteht der Anspruch nur soweit bei der Bestellung korrekte und vollständige Angaben zur Personenzahl und zu mitgeführten Gegenständen gemacht worden sind,
  • das Fahrpersonal des Fahrzeugs in Abhängigkeit der aktuell herrschenden verkehrlichen Rahmenbedingungen (z.B. Verkehrslage, Sichtverhältnisse, Witterung, etc.) berechtigt ist, den genauen Haltepunkt zum Fahrgastwechsel abweichend zu der Angabe in der App festzulegen,
  • bei NEW Op Jück die Mitnahme von in der Gepäckablagefläche des Fahrzeugs sicher verstaubaren Gepäcks möglich ist,
  • bei wiederholt festgestellter missbräuchlicher Nutzung von NEW Op Jück eine Sperrung des Kundenkontos erfolgen kann.


§ 9 Datenschutz

NEW ist berechtigt, personenbezogene Daten des Fahrgastes nur für Zwecke der Durchführung der Transportleistung und deren Buchung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einwilligung des Fahrgastes werden darüber hinaus keine Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Änderungen von App, Service und AGB

NEW ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die NEW ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Fahrgast ist hierzu nicht erforderlich. Im Falle einer Einstellung der Services durch NEW werden noch gültige Guthaben auf eine anzugebene Bankverbindung bei einer inländischen Bank überwiesen.

§ 11 Löschung des Kundenkontos

Dem Fahrgast steht es frei, dass mit der Registrierung eingerichteteKundenkonto jederzeit wieder zu löschen. Hierbei ist zu beachten, dass zugebuchte Fahrscheine oder Guthaben (bspw. im Rahmen von Promotion-Aktionen oder zur Abwicklung von Supportfällen) nicht zurückgegeben werden können oder ausgezahlt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die NEW ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern. Die NEW informiert den Fahrgast hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung von NEW Op Jück ist in diesem Fall erst nach Zustimmung des Fahrgastes zu den geänderten AGB möglich.