NEW Op Jück
Ab 03.04.2023 gibt es – neben unseren Bussen – mit dem Op Jück-On-Demand-Verkehr in Rheindahlen noch mehr umweltfreundliche Mobilität:
Und zwar 100% digital, elektrisch und auf Abruf! Per App kannst du dir deine Fahrt bequem und individuell buchen. Unsere Fahrzeuge holen dich direkt am Bus ab oder bringen dich von einem gewünschten Punkt aus direkt zu deinem Ziel – zuverlässig, kostengünstig und wann du es brauchst. Dabei haben wir vor allem ein Anliegen: Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Dich so einfach und flexibel wie möglich machen – auch abseits der Innenstädte. Und vor allem: Dieser Service ist zu 100% barrierefrei!
Im Gegensatz zum Taxi sammeln wir unterwegs noch andere Fahrgäste ein. So wird die Fahrt für alle günstiger und wir tun etwas für die Umwelt und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz. Bitte beachte daher, dass sich deine Ankunftszeit am Zielort eventuell verändern kann, weil wir einen Umweg fahren müssen. Gibst du jedoch eine bestimmte Ankunftszeit ein, wird deine Abholzeit so berechnet, dass wir diese in jedem Fall einhalten werden.
Unseren ersten NEW Op Jück-Service findest du im Gebiet von Rheindahlen. Den Service werden wir dann bedarfsweise um weitere Gebiete erweitern. Zu Beginn fahren wir von montags bis freitags von 9-18 Uhr.
Und so funktionierts:
GIB DEINE START- UND ZIELADRESSE EIN.
Sag uns mit wie vielen Personen du unterwegs bist und ob du eventuell einen Rollstuhlplatz benötigst. Wir zeigen dir sofort, ob für dich ein Fahrzeug verfügbar ist.
BUCHE DEINE FAHRT
In der App zeigen wir den Weg zum Abholort. Dort wartet für dich dein Fahrzeug. Du kannst live mitverfolgen in der App, wo sich dein Fahrzeug genau auf dem Weg zu dir befindet. Wir fahren dich dann zu einer sogenannten „virtuellen Haltestelle“, die meist nur wenige Meter von deinem Zielort entfernt ist.
ZAHLE IN DER APP
Der Fahrpreis ist der On-Demand-Tarif des Verkehrsverbunds-Rhein-Ruhr. Als Abonnent oder Abonnentin der NEW erhältst du attraktive Rabatte auf den Tarif. Abgerechnet wird direkt in der App, dort hinterlegst du ganz einfach eine von dir gewünschte Zahlungsart.
On-Demand-Tarif ab 01.01.2023
Luftlinie | bis 2 km | bis 3 km | bis 4 km | bis 5 km | bis 6 km | bis 7 km | bis 8 km |
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Grundpreis | 3,70 EUR | 4,40 EUR | 5,00 EUR | 5,80 EUR | 6,50 EUR | 7,20 EUR | 7,90 EUR |
Preis (Abokunden) | 2,78 EUR | 3,30 EUR | 3,75 EUR | 4,35 EUR | 4,88 EUR | 5,40 EUR | 5,93 EUR |
Preis (1. Mitfahrer*in) | 1,85 EUR | 2,20 EUR | 2,50 EUR | 2,90 EUR | 3,25 EUR | 3,60 EUR | 3,95 EUR |
Preis (2.+ 3. Mitfahrer*in) | 0,93 EUR | 1,10 EUR | 1,25 EUR | 1,45 EUR | 1,63 EUR | 1,80 EUR | 1,98 EUR |
So sparst du bei jeder Fahrt:
25% Rabatt auf den Grundpreis:
Als Abonnent der folgenden Tickets: Ticket1000, Ticket2000, SchokoTicket, YoungTicket, BärenTicket, FirmenTicket, GroßkundenAbo und SozialTicket, als schulpflichtiges Kind unter 14 Jahre oder als Schwerbehinderter mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV.
50% auf den Grundpreis:
Für die erste mitfahrende Person.
75% Rabatt auf den Grundpreis:
Für die zweite und dritte mitfahrende Person.
Kostenlose Fahrt:
Für die vierte und fünfte mitfahrende Person.
FAQ
Die NEW Op Jück-App steht für Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS im App Store oder Android im Google Play Store zur Verfügung.
NEW Op Jück fährt in einem Teilgebiet von Mönchengladbach-Rheindahlen.
Weitere Gebiete sind in Planung.
NEW Op Jück steht montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
In der NEW Op Jück -App kannst du mit der Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschrift zahlen.
Die Kosten sind abhängig von der Fahrtstrecke mit dem NEW Op Jück-On-Demand-Verkehr.
Die genauen Preise und Rabatte findest du unter https://www.new-mobil.de/service/ondemand.
Bei Buchung mehrerer Personen auf einer Fahrt, gibt es einen deutlichen Preisnachlass für die Mitfahrer:innen.
Für VRR-ABO-Kunden gibt es 25 Prozent Rabatt – das ABO-Ticket muss den Fahrer:innen bei Fahrtantritt vorgezeigt werden.
Außerdem gibt es einen ermäßigten Tarif für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) und Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis samt Wertmarke.
Ja, es gibt für dich 25 Prozent Rabatt auf den Grundpreis. Bei der Buchung von NEW Op Jück gibst du an, ob ein ABO-Ticket vorhanden ist. Den Fahrer:innen muss dann nur das ABO-Ticket beim Einstieg zusammen mit dem Buchungscode vorgezeigt werden.
Eine bereits gebuchte Fahrt kann bis zum Eintreffen des Fahrzeugs wieder in der App storniert werden. Sollte die Fahrt nicht storniert werden und der Fahrgast nicht am Einstieg angetroffen werden, erfolgt ein anonymisierter Anruf auf das Smartphone des Fahrgastes, um NEW Op Jück und den Buchenden zusammen zu bringen. Erst wenn dies fehlschlägt, wird die Fahrt storniert und eine „No-show“-Gebühr in Höhe von drei Euro berechnet.
Die Fahrzeuge von NEW Op Jück haben eine Sitzerhöhung für Kinder mit an Bord. Auch Kinderwagen können mitgenommen werden, sofern die Größe des Kinderwagens eine Mitnahme in den eingesetzten Kraftfahrzeugen zulässt.
Reguläre Rollstühle können mit NEW Op Jück befördert werden. Rollstuhlfahrer:innen gelangen über eine Rampe in das Fahrzeug – auf Wunsch unterstützt das Fahrpersonal beim Ein- und Aussteigen. Die Traglast der Rampe ist auf maximal 200 Kilogramm beschränkt. Leider können keine E-Rollstühle befördert werden und auch die Mitnahme von E-Scootern ist ausgeschlossen.
Tiere können im NEW Op Jück leider nicht befördert werden – eine Ausnahme besteht bei Begleithunden für Menschen mit Behinderungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für NEW Op Jück
§ 1 Gegenstand
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH (im Folgenden „NEW“) betreibt unter dem Produktnamen „NEW Op Jück“ eine Buchungsplattform für einen Linienbedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend „On-Demand-Verkehr“). Die Beförderungsdienstleistung wird dabei durch die NEW erbracht. Das Produkt NEW Op Jück ist verkehrlich und tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsdienstleistung. Der On-Demand-Verkehr wird nur im Rahmen des für die jeweilige Stadt geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des On-Demand-Verkehr und die Erbringung von bestimmten Beförderungsdienstleistungen. Der Erfüllungsort für die Erbringung der Beförderungsdienstleistung ist das Gebiet der Stadt Mönchengladbach.
§ 2 Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung des On-Demand-Verkehr ist zunächst die Installation der App von IOKI im Auftrag der NEW im Google Play Store und im Apple Store. Der Download der angebotenen Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät ist kostenfrei. Eine Registrierung als Kunde ist erforderlich. Der Kunde gibt dazu seinen Vornamen, Nachnamen, E-Mail-Adresse und Mobilnummer an und muss die AGB und den Datenschutz akzeptieren.
§ 3 Buchung
Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) bucht der Kunde den On-Demand-Verkehr unter Nutzung der App. Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- und Zieladresse der Beförderungsdienstleistung an. Soweit der Kunde seine Geolocation freigibt, wird die geortete Location als Startadresse übernommen, andernfalls ist eine manuelle Eingabe durch den Kunden erforderlich. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein On-Demand-Verkehr vorhanden ist, welcher innerhalb der Servicezeit bereitgestellt werden kann. Unter Servicezeit ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Anfrage des Kunden und Bereitstellung des On-Demand-Verkehr-Fahrzeugs am vom Kunden angefragten Startpunkt zu verstehen. Für NEW On Demand ist eine Servicezeit von max. 30 Minuten hinterlegt. Sollte eine Bereitstellung des Fahrzeugs nicht innerhalb der Servicezeit möglich sein, wird die unverbindliche Fahrtanfrage des Kunden nicht bestätigt und der Kunde darüber informiert. Befindet sich ein Fahrzeug innerhalb der Servicezeit in Reichweite, erhält der Kunde ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält:
- voraussichtliche Abholzeit
- voraussichtliche Ankunftszeit
- Preis
- voraussichtliche Wegstrecke
- Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
- Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
- Angaben zum Transportdienstleister
Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen und dadurch das Angebot anzunehmen. Die NEW wird die Buchung bestätigen und den Kunden über die App laufend über den Status der Beförderungsleistung informieren. Nimmt der Kunde innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot.
§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag
Die Nutzung der App ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Mit der Buchung kommt zwischen dem Kunden und der NEW ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsdienstleistung zustande und der Kunde schuldet gegenüber der NEW den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis. Der Fahrpreis entspricht dem relationsbezogenen Verbindungspreis gem. dem gültigen VRR-Gemeinschaftstarif für On-Demand-Verkehre.
§ 5 Fahrtberechtigung / Bezahlung
Der Kunde muss bei Fahrtantritt über eine gültige Fahrtberechtigung verfügen. Die Fahrtberechtigung wird nachgewiesen über einen bei der Buchung über die App bereitgestellten Buchungscode. Zusätzlich müssen Kunden, die zu einem ermäßigten Tarif gebucht haben, ihre Fahrkarte gem. VRR-Tarifbestimmungen oder ihren Schwerbehindertenausweis (Ausweis, Beiblatt und gültige Wertmarke) bei Zustieg ins Fahrzeug (Fahrtantritt) dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzeigen. Nur die Originalfahrkarte bzw. der Originalausweis werden anerkannt. Der Fahrer ist zu einer Kontrolle bzw. Prüfung der Fahrkarte bzw. des Schwerbehindertenausweises berechtigt. Der Kunde ist zur Aushändigung der Fahrkarte / des Schwerbehindertenausweises an den Fahrer zu Prüf- und Kontrollzwecken verpflichtet.
Der Zahl- bzw. Abbuchungsvorgang zur Beförderungsleistung wird erst nach Abschluss der Beförderungsleistung ausgelöst.
Eine Zahlung im Fahrzeug ist weder bar noch elektronisch möglich.
Der NEW steht es frei, zukünftig auch andere Zahlsysteme anzubieten; in diesem Fall werden Kunden hierüber und die dazu geltenden Bedingungen informiert.
§ 6 Nichtausführung einer Buchung (Stornierung)
Wird die Buchung aus Gründen, die nicht durch den Kunden zu vertreten sind (z.B. Stornierung durch den Fahrer aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, o.ä.) nicht ausgeführt, tritt die NEW von dem Beförderungsvertrag zurück. In diesem Fall wird der Zahl- und Abbuchungsvorgang nicht ausgelöst und der Kunde schuldet der NEW keinen Fahrpreis.
Liegen die Gründe für das Nichtausführen der Buchung im Verhalten des Kunden gilt folgendes:
- Erscheint der Kunde zur über die App angegebenen Abfahrtzeit nicht am vorgegebenen Abholort („No-show“), wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung gestellt, die Abbuchung des Fahrpreises entfällt.
- Storniert der Kunde die von ihm gebuchte und von NEW über die App bestätigte Fahrt bis zum Eintreffen des Fahrzeugs am festgesetzten Abholort, entstehen dem Kunden keine Kosten.
- Wenn sich die gebuchte Abfahrt des Fahrzeugs wider Erwarten über die Servicezeit hinaus verzögert, ist der Kunde berechtigt, die gebuchte und von der NEW über die App bestätigte Fahrt unter Nutzung des dafür in der App vorgesehenen Bedienfeldes zu stornieren, ohne dass dem Kunden hierdurch Kosten entstehen.
NEW behält sich vor, Kunden bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen am Abholort künftig keine Beförderungsdienstleistung des On-Demand-Verkehr mehr anzubieten.
§ 7 Haftung
Die Haftung von NEW im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des On-Demand-Verkehr einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von NEW oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von NEW bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung von NEW nach sonstigen gesetzlich zwingend anzuwendenden Vorschriften, wie bspw. dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des On-Demand-Verkehr
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweils gültigen Tarife – und Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes (VRR). Zudem wird darauf hingewiesen, dass:
- ein Anspruch auf Beförderung bei NEW On Demand erst bei Annahme des über die App unterbreiteten Fahrtangebotes durch den Fahrgast entsteht. Ferner besteht der Anspruch nur soweit bei der Bestellung korrekte und vollständige Angaben zur Personenzahl und zu mitgeführten Gegenständen gemacht worden sind,
- das Fahrpersonal des Fahrzeugs in Abhängigkeit der aktuell herrschenden verkehrlichen Rahmenbedingungen (z.B. Verkehrslage, Sichtverhältnisse, Witterung, etc.) berechtigt ist, den genauen Haltepunkt zum Fahrgastwechsel abweichend zu der Angabe in der App festzulegen,
- im On-Demand-Verkehr die Mitnahme von in der Gepäckablagefläche des Fahrzeugs sicher verstaubaren Gepäcks möglich ist,
- bei wiederholt festgestellter missbräuchlicher Nutzung des On-Demand-Verkehr eine Sperrung des Kundenkontos erfolgen kann.
§ 9 Datenschutz
NEW ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nur für Zwecke der Durchführung der Transportleistung und deren Buchung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einwilligung des Kunden werden darüber hinaus keine Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Änderungen von App, Service und AGB
NEW ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die NEW ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich. Im Falle einer Einstellung der Services durch NEW werden noch gültige Guthaben auf eine vom Kunden angegebene Bankverbindung bei einer inländischen Bank überwiesen.
§ 11 Löschung des Kundenkontos
Dem Kunden steht es frei, dass mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit wieder zu löschen, wenn er den On-Demand-Verkehr nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Hierbei ist zu beachten, dass zugebuchte Fahrscheine oder Guthaben (bspw. im Rahmen von Promotion-Aktionen oder zur Abwicklung von Supportfällen) nicht zurückgegeben werden können oder ausgezahlt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die NEW ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern. Die NEW informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung der On-Demand-Verkehre ist in diesem Fall erst nach Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB möglich.