meinTicket im VRR - Die persönliche Zeitkarte

Mit dem meinTicket/SozialTicket sind Sie zum kleinen Preis an Ihrem Wohnort mobil. Nutzen Sie für Ihre täglichen Erledigungen rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich.

Wer’s haben kann:

zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld nach WoGG
  • Leistungsberechtigte nach SGB VIII
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis.

Wer fahren darf:

nur Sie (persönliches Ticket, Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen)

Was, wo und wann:

Das Ticket gilt in der Preisstufe A in dem Tarifgebiet bzw. den Tarifgebieten Ihres Wohnortes rund um die Uhr

Ihr Bonus:

montags bis freitags ab 19:00 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.: Mitnahme von bis zu drei Kindern unter 15 Jahren im gewählten Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie:

Kostenerstattung bei Verspätung

  • bis zu 30,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
  • bis zu 60,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Besonderheit:

Das SozialTicket besteht aus: 1. einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten und 2. einer Monatswertmarke, die Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen erhalten. Bei einigen Verkehrsunternehmen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf. 3. ist ein Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Personalausweis) zur eindeutigen Identifikation nötig.

Preise pro Monat ab 01.01.2023

41,20 Euro

Erweiterbar:

Mit zusätlichenTickets können Sie die Gültigkeit Ihres SozialTickets ausweiten. Pro Fahrt, Person ist ein ZusatzTicket notwendig.

ZusatzTicket

  • Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum
  • 1.-Klasse-Nutzung

Pro Fahrrad ist ein FahrradTicket notwendig.

Das meinTicket im Abonnement

Das bedeutet, dass die Kund:innen nach Einreichen des Bestellscheins und erfolgter Autorisierung durch Ihr Amt (Stempel / Unterschrift) über unsere MöBus KundenCenter/NEW mobil Viersen KundenCenter eine Chipkarte erhalten können und der Ticketbetrag monatlich vom Konto über SEPA-Lastschriftverfahren einbehalten wird.

 

Preise pro Monat ab 01.01.2024

meinTicket im Einzelverkauf

45,10 €

meinTicket im Abonnement

39,60 €

 

Die entsprechenden Bestellformulare sowie Formulare zur Änderung bzw. Kündigung von bestehenden Abonnements finden Sie in unserem NEW mobil DownloadCenter.

meinTicket Info Mehrsprachig

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