Übergangstarife VRS und AVV

Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife.

Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen. Hier hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet.

Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif