Mobilitätsgarantie

Bei Verspätungen flexibel umsteigen

Seit Juni 2002 bietet der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr allen VRR-Ticketinhabern die Mobilitätsgarantie an. Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgeschlossen sind die Fälle „Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohung“ gemäß VRR-Beförderungsbedingungen Ziffer 11 Abs.5) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, kann man sich ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen.

Die Fahrkarte dazu kann man auch noch im Zug lösen. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu den Höchstgrenzen erstattet: 60,- Euro für BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer rund um die Uhr, allen anderen Ticket-Inhabern werden bis 20:00 Uhr maximal 30,- Euro erstattet, nach 20:00 Uhr 60,- Euro. Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit noch nicht gewährleistet werden.